Ja, die Bank SLM AG hat mit Schreiben vom 25. Februar 2020 von der FINMA die Bestätigung erhalten, ab dem 1. Januar 2020 zum Kleinbankenregime zugelassen zu sein.
Das Kleinbankenregime verfolgt das Ziel, die Effizienz der Regulierung und Aufsicht für kleine, besonders liquide und gut kapitalisierte Institute zu erhöhen. Solche Institute werden von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlastet, ohne dass deren Stabilität und Sicherheit gefährdet ist. Banken, die am Kleinbankenregime teilnehmen dürfen, müssen also deutlich überdurchschnittlich kapitalisiert und mit hoher Liquidität ausgestattet sein.