E-Banking

Anpassung Einlagensicherung für Gemeinschaftskonten

Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich der Schutz von Guthaben auf Konten bei Banken (Einlagensicherung) für bestimmte Kunden.

Guthaben bei der Bank SLM sind durch das System der Einlagensicherung gesichert. Im Fall des Konkurses der Bank SLM schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100’000 vor dem Verlust (gemäss Regelung im Gesetz). Hat ein Kunde mehrere Konten bei der Bank SLM, werden die Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal CHF 100’000 gesichert.

Was ändert sich für Gemeinsame Konten ab dem 1. Januar 2023?

Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt CHF 100’000 gesichert. Solche Gemeinschaften sind z.B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank SLM haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100’000 gesichert. Bis zum 31. Dezember 2022 wurde der Saldo der Gemeinschaft auf die einzelnen Personen der Gemeinschaft aufgeteilt, der aufgeteilte Betrag mit den Ansprüchen aus einer eigenen, separaten Kundenbeziehung zusammengezählt und die Sicherung dann auf CHF 100’000 pro Person begrenzt.

Beispiel 1:

  • Das Ehepaar Frau und Herr Muster haben einzig ein gemeinsames Konto mit einem Guthaben von CHF 140 000 bei der Bank.
  • Frau und Herr Muster haben als Gemeinschaft ein gesichertes Guthaben von CHF 100’000.

Beispiel 2:

  • Das Ehepaar Frau und Herr Muster haben ein gemeinsames Konto mit einem Guthaben von CHF 140’000.
  • Frau Muster hat zusätzlich ein Privatkonto mit einem Guthaben von CHF 50’000.
  • Herr Muster hat zusätzlich ein Sparkonto mit einem Guthaben von CHF 20’000.
  • Alle Konten sind bei der gleichen Bank.
  • Frau und Herr Muster haben als Gemeinschaft ein gesichertes Guthaben von CHF 100’000 aus dem gemeinsamen Konto.
  • Der überschüssige Anteil von CHF 40’000 fällt in die dritte Konkursklasse.
  • Überschüssige Anteile können nicht auf den anderen Ehepartner oder andere Personen übertragen werden.
  • Das Guthaben von Frau Muster von CHF 50’000 und von Herrn Muster von CHF 20’000 ist zusätzlich in vollem Umfang gesichert.
  • Insgesamt beträgt die Sicherung in diesem Beispiel CHF 170’000.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch

Bei Fragen steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.

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